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   BayObLG, 27.10.1986 - 1 ObOWi 130/86   

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https://dejure.org/1986,4941
BayObLG, 27.10.1986 - 1 ObOWi 130/86 (https://dejure.org/1986,4941)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1986 - 1 ObOWi 130/86 (https://dejure.org/1986,4941)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1986 - 1 ObOWi 130/86 (https://dejure.org/1986,4941)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 36 Abs. 1, 5
    Zur Frage, wann die Weisung zum Anhalten bußgeldbewehrt ist

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1094
  • BayObLGSt 1986, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1986 - 1 ObOWi 130/86
    "Die zur Ermöglichung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit erteilte Weisung zum Anhalten ist nicht deshalb bußgeldbewehrt, weil der Polizeibeamte beabsichtigt, auch die vom Angehaltenen mitzuführenden Papiere zu überprüfen (Ergänzung zu BGHSt 32, 248 ).«.
  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Aus der Reichweite der Verordnungsermächtigung folgt daher, dass die allgemeine Verkehrskontrolle allein präventiven Zwecken, namentlich der allgemeinen Vorbeugung zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs - etwa der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, des Zustandes von Fahrzeug und Ladung usw. - dient, ohne dass ein augenblickliches Bedürfnis zur Regelung des Straßenverkehrs bzw. zum Erhalten seiner Ordnung und Sicherheit vorliegt (vgl. OLG Celle NZV 2013, 409 [410] = DAR 2012, 644 = StV 2013, 25 ; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132).

    Eine Trennung von repressivem Eingriff und Gefahrenabwehr ist darüber hinaus insbesondere auch deswegen erforderlich, weil der Betroffene grundsätzlich nicht durch die bußgeldbewehrte Pflicht, den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten (vgl. §§ 49 Abs. 3 Ziff. 1 StVO , 75 Ziff. 4 FeV , 48 Ziff. 5 FZV), gezwungen werden soll, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (BGHSt 32, 248 [253]; OLG Celle NZV 2013, 409 [410]; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132 ).

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